Update zum berüchtigten Inzestfall Amstetten: Josef Fritzls Entscheidung zur Gefängnisverlegung

Österreichische Gerichte sorgten jüngst für Schlagzeilen, als sie feststellten, dass Josef Fritzls Strafe im Inzestfall Amstetten vom Strafvollzug in den regulären Strafvollzug überführt werden soll, was sein Anwalt als „großen Teilerfolg“ bezeichnete. Unglücklicherweise für Fritzl, der seinen Namen geändert hat, seit die Verurteilung und die Entlassung aus den Vollstreckungsmaßnahmen noch rechtskräftig sind.

Ein Einblick in Fritzls Gehör

Bereits 2009 wurde Fritzl unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen, Sklaverei, Vergewaltigung, Nötigung und Inzest zu lebenslanger Haft verurteilt. In seinem schockierenden Fall ging es darum, seine Tochter 24 Jahre lang in seinem Haus in Amstetten gefangen zu halten und sie wiederholt zu vergewaltigen; Durch sie zeugte sie sieben Kinder; einer starb kurz nach der Geburt, weil Fritzl es versäumte, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen;  wurde ursprünglich wegen psychisch abnormaler Krimineller als Strafe wegen schwerer Persönlichkeitsstörung weggeschickt; Jedoch erhielt er später während einer anderen Stimmungsperiode eine weitere Chance; Wegen schwerer Persönlichkeitsstörungen zunächst weggeschickt, erhielt er als ersten Schritt in diesem Fall eine Behandlung in einer Einrichtung für geistig abnorme Kriminelle; Endlich.

Der berüchtigte Inzestfall aus Amstetten

In den jüngsten Entscheidungen ging es um die Aufhebung der Weisungen bei der Durchsetzung von Maßnahmen, die es Fritzl ermöglichten, nach 15 Jahren ohne Zwischenfälle eine bedingte Entlassung zu beantragen – etwas, wozu kein anderer Lebensgefährte gesetzlich berechtigt war. Leider hat das Kremser Gericht diesem Antrag auf bedingte Entlassung aus „allgemeinpräventiven Gründen“ jedoch nicht stattgegeben.
Nachdem sein Rechtsbeistand den Antrag auf eine Beurteilung von Fritzls gesundheitlichem und psychischem Zustand erhalten hatte, beurteilten ihn drei Richter. Sein Rechtsvertreter stellte fest, dass ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten ergab, dass er nicht mehr alle Voraussetzungen für die Aufnahme in das Gefängnissystem erfüllte. Aufgrund seiner Demenz und seiner veränderten körperlichen Verfassung gilt Fritzl nicht mehr als gefährlich für die Gesellschaft. Lesen Sie auch: Oppenheimer: Kontroverse und filmische Reflexion in Christopher Nolans neuestem Biopic

Rechtliche Feinheiten aufgedeckt

Das Gericht betrachtete ihn als weniger unmittelbares Risiko als bisher angenommen. Staatsanwälte haben zwei Wochen Zeit, Berufung einzulegen; Andernfalls wird Fritzl zurück in die reguläre Haftanstalt verlegt, wo die traditionelle Psychotherapie weitergeführt wird. Fritzls Anwalt bezeichnete dieses Ergebnis als beeindruckenden „Teilerfolg“ und bezeichnete sein offensichtliches Bedauern und seinen sichtlich bewegten Gesichtsausdruck während der Anhörung als Beweis dafür. Wie bereits von ihm und anderen Beteiligten angedeutet, besteht ihr Hauptziel weiterhin darin, sich für seine vollständige Freilassung aus der Bewährungsstrafe einzusetzen.

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