Update zum berüchtigten Inzestfall Amstetten: Josef Fritzls Entscheidung zur Gefängnisverlegung
Österreichische Gerichte sorgten jüngst für Schlagzeilen, als sie feststellten, dass Josef Fritzls Strafe im Inzestfall Amstetten vom Strafvollzug in den regulären Strafvollzug überführt werden soll, was sein Anwalt als „großen Teilerfolg“ bezeichnete. Unglücklicherweise für Fritzl, der seinen Namen geändert hat, seit die Verurteilung und die Entlassung aus den Vollstreckungsmaßnahmen noch rechtskräftig sind. Ein Einblick in …