Hessen hat gemischte Reaktionen auf die Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung der Migrationskosten und zu Einwanderungsbeschränkungen erhalten, wobei die Meinungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirkung unterschiedlich sind.

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Diese Einigung wurde nach einem intensiven nächtlichen Treffen zwischen Bund und Ländern erzielt.

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Behandelt verschiedene Themen wie schnellere Asylverfahren, Abschiebungen illegaler Einwanderer, gekürzte Leistungen für Flüchtlinge sowie die Schaffung eines Zahlungssystems speziell für die Kosten von Flüchtlingen.

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Ab dem nächsten Jahr stellt die Bundesregierung auf ein Pro-Kopf-Zahlungsmodell um und bietet jedem Asylbewerber eine jährliche Pauschalzahlung von 7.500 Euro anstelle jährlicher Gesamtzahlungen, allgemein bekannt als Atemsysteme.

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Die Staaten hatten ursprünglich 10.500 EUR pro Kopf als Beitrag zur Finanzierung der MDGs beantragt; Mit dieser Vereinbarung wird sich jedoch die kollektive finanzielle Belastung für Länder und Kommunen deutlich um rund 3,5 Milliarden Euro verringern.

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Eine weitere wichtige Entwicklung ist die Verlängerung des Anspruchs von Asylbewerbern auf sozialhilfeähnliche Leistungen von 18 auf 36 Monate.

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Um Geldtransfers ins Ausland zu reduzieren, plant Deutschland die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte speziell für Asylbewerber, mit der sie als Anreiz zum Bleiben bargeldlos Einkäufe für den täglichen Bedarf tätigen können.

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Aufgrund des wachsenden Bevölkerungszustroms sehen sich Kommunalverwaltungen verstärkt mit steigenden logistischen und finanziellen Herausforderungen konfrontiert.

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Dies beinhaltet den Bedarf an teureren Wohnlösungen und Containerunterkünften, was erhebliche finanzielle Belastungen für diese Kommunen mit sich bringt.

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